Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

a) Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen ANMATEC, Frau Daniela Grommelt, Schlossgasse 6, 73337 Bad Überkingen (im Folgenden: ANMATEC genannt) und den Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

b) Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist deutsch und englisch. Bei Streitigkeiten über die Auslegung gilt die deutsche Fassung vorrangig.
Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

c) Registrierung
Zur Nutzung des vollständigen Umfangs dieser Website ist es zunächst möglich einen Kundenaccount anzulegen. Hierbei werden die zur Leistungserbringung durch ANMATEC erforderlichen Daten abgefragt und der Kunde kann ein Passwort wählen. Die Eingaben werden durch Klicken auf den Button „Daten absenden“ bestätigt. Der Kunde erhält hierauf eine Bestätigungsmail. Erst wenn der Kunde sich erstmals mit seinen Angaben auf der Website von ANMATEC einloggt, ist die Registrierung abgeschlossen.
Das Passwort, welches dem Kunden den Zugang zum persönlichen Bereich ermöglicht, ist streng vertraulich zu behandeln und darf an Dritte keinesfalls weitergegeben werden. Der Kunde trifft die geeigneten und angemessenen Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme seines Passwortes durch Dritte zu verhindern. Ein Kundenaccount kann nicht auf anderer Nutzer/ Kunden oder sonstige Dritte übertragen werden. Für Schäden die durch den Missbrauch des Passwortes entstehen haftet ANMATEC nicht.

d) Vertragsschluss
Ein Vertragsverhältnis mit ANMATEC kommt durch individuelle Vereinbarung (Angebot und Annahme), telefonisch oder über den Internet-Shop von ANMATEC zustande.
Die Darstellung des Sortiments im Internet-Shop von ANMATEC ist freibleibend und unverbindlich. Der Bestellvorgang über diese Website (Shop) besteht aus insgesamt drei Schritten. Im ersten Schritt wählt der Kunde die gewünschten Waren aus. Im zweiten Schritt gibt er seine Daten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein, soweit diese nicht bereits in seinem Kundenaccount hinterlegt sind. Im dritten Schritt wählt er die Zahlungsmethode und die Versandart aus und hat die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. Eingabefehler zu berichtigen, bevor er seine Bestellung durch Klicken auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ bestätigt. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. ANMATEC wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar. ANMATEC ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Bestellung per E-Mail, Fax, Telefon, postalisch oder durch Zusendung der Ware verbindlich anzunehmen. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zwischen ANMATEC und dem Kunden zustande.

d) Speicherung des Vertragstexts
Der Vertragstext wird von ANMATEC gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail, Fax oder postalisch) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite des Verkäufers abgerufen werden. Der Kunde kann über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken.

 

§ 2 Lieferung

a) Allgemeines
Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Bad Überkingen, sofern kein anderer Ort vereinbart wird.

b) Teillieferungen
ANMATEC ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Kunden zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Kunden jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an.

c) Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von ANMATEC nicht verhindert werden können (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), hat ANMATEC nicht zu vertreten. Sie berechtigen ANMATEC dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.

d) Annahmeverzug
Gerät der Kunde mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist ANMATEC nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.

e) Leistungszeit
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung durch ANMATEC innerhalb von 5 Tagen. Der Fristbeginn für die Lieferung ist der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut. Die Frist endet am darauf folgenden fünften Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag.

 

§ 3 Erfüllungsortvereinbarung

Als Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus der Vertragsbeziehung ist der Geschäftssitz von der ANMATEC in Bad Überkingen vereinbart.

 

§ 4 Abholung, Verpackung

a) Speditionsware/Abholartikel
Bei nicht versandfähigen Waren muss die Spedition vom Kunden beauftragt werden oder eine Abholung stattfinden. Die Ware wird am Standort bereitgestellt und frei verladen.

b) Verpackung
ANMATEC verpackt die Lieferung fachgerecht.

 

§ 5 vertragliches Rückgaberecht

ANMATEC räumt seinen Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht ein. Dieses gilt für alle bei ANMATEC gekauften Waren, sofern es sich nicht um Speditions- oder Abholartikel handelt. Die Frist für die Ausübung des Rückgaberechts beträgt 2 Wochen ab dem Tag des Versands zum Kunden durch ANMATEC. Die Rücksendekosten trägt der Kunde.

 

§ 6 Zahlung

a) Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer. Sofern Preise auf Anfrage angegeben werden, gelten auch diese exklusive Umsatzsteuer. Hinzu kommen noch die Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von ANMATEC in Bad Überkingen oder an einem anderen bestimmten Ort vereinbart wird. Innerhalb von Deutschland erfolgt der Versand versandkostenfrei. Innerhalb der EU hängen die Versandkosten vom Warenwert ab. Zum Teil ist die Lieferung versandkostenfrei, zum Teil fallen Gebühren für die Lieferung in EU Länder an. Wünscht der Kunde eine Expresslieferung, trägt der Kunde die Kosten dafür.

b) Fälligkeit
Sofern nicht ausdrücklich vertraglich etwas anderes vereinbart ist, sind bei Kaufverträgen sämtliche Forderungen von ANMATEC sofort und ohne Abzug fällig.

c) Skontovereinbarung
Eine Skontovereinbarung muss in Textform vereinbart werden.

d) Zahlungsverzug
Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei der ANMATEC eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich ANMATEC vor, Mahngebühren in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes bleibt unbenommen. Dem Kunden verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass der ANMATEC kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

e) Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie die Verpflichtung des Kunden beruhen.

f) Rücktritt bei Zahlungsverzug
Soweit der Kunde zu einer Vorauszahlung bzw. Anzahlung verpflichtet war und diese auch nach einer Mahnung nicht bei ANMATEC zugegangen ist, steht ANMATEC ein Rücktrittsrecht zu. Soweit es sich bei dem Vertrag um Terminsangelegenheiten handelt (z.B. weil die Abholung der Ware spätestens zu einem bestimmten Termin erfolgen muss), kann die Rücktrittserklärung bereits mit der Mahnung verbunden werden. Zugegangen ist eine Zahlung erst, wenn ANMATEC hierüber frei verfügen kann. Schadenersatzansprüche können von ANMATEC neben dem Rücktritt geltend gemacht werden.

 

§ 7 Eigentumsvorbehalt

a) Allgemein
Die von ANMATEC gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von ANMATEC. Der Kunde hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen jederzeit pfleglich zu behandeln. Der Kunde tritt einen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhält, an ANMATEC ab. Der Kunde ist, soweit nachfolgend nichts abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

b) Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Kunde ANMATEC unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den ANMATEC entstandenen Ausfall.

c) Weiterveräußerung
Der Unternehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an ANMATEC in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von ANMATEC, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. ANMATEC wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.

d) Umbildung, Be- und Verarbeitung
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt stets namens und im Auftrag für ANMATEC. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Kunden an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, ANMATEC nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt ANMATEC das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache ANMATEC zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde ANMATEC anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für ANMATEC verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Kunden tritt der Kunde auch solche Forderungen an ANMATEC ab, die dem Kunden durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; ANMATEC nimmt diese Abtretung schon jetzt an.

e) Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, ist ANMATEC berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag vor, es sei denn, ANMATEC erklärt dies ausdrücklich in Textform.

f) Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, ist ANMATEC auf Verlangen des Kunden zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

 

§ 8 Gewährleistung

a) Gewährleistungsanspruch
Es bestehen Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, finden Sie deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht. Im Falle eines Mangels leistet ANMATEC nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person über. Der Kunde ist dazu verpflichtet, ANMATEC die mangelhafte Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.

b) Gewährleistungsanspruch
Im Falle eines Mangels leistet ANMATEC nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf den Kunden über. Der Kunde muss offensichtliche Mängel unverzüglich und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Kunde trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

c) Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Kunden unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.

d) Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.

e) Verjährung
Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen und für Neuwaren beträgt diese 1 Jahr. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB. Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.

 

§ 9 Haftung

a) Haftungsausschluss
ANMATEC sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Soweit wesentliche Vertragspflichten (folglich solche Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist) betroffen sind, wird auch für leichte Fahrlässigkeit gehaftet. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Gegenüber Unternehmern haftet ANMATEC im Falle eines grob fahrlässigen Verstoßes gegen nicht wesentliche Vertragspflichten nur in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

b) Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben vom Haftungsausschluss unberührt.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

a) Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz von ANMATEC in Bad Überkingen vereinbart, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder sofern der Kunde keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

b) Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Kunden entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

c) Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.